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Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Rentnern (news-krankenkasse)

Frage zur privaten Krankenversicherung von: a.mueller, 20.08.2007, 11:17

Eine Krankenkasse darf ihre Satzung so ändern, dass bei der Beitragsberechnung für freiwillig versicherte Rentner zur Hälfe auch die Einkünfte der mit ihnen zusammenlebenden Ehegatten oder Lebenspartner berücksichtigt werden dürfen. Das hat das Hessische Landessozialgericht beschlossen (Az.: L 8 KR 159/06). Wenn eine Krankenkasse ihre Satzung entsprechend ändert, dann darf diese Änderung auch auf bestehende Versicherungsverhältnisse angewandt werden.
Im Mai 01 hatte bereits das Bundessozialgericht entschieden, dass bei der Beitragsberechnung von freiwillig versicherten Mitgliedern, die keine oder nur sehr geringe Einkünfte haben, auch die höheren Einnahmen eines privat krankenversicherten Ehegatten mit einbezogen werden dürfen (Az.: B 12 KR 31/00 R).



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  • Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Rentnern - a.mueller, 20.08.2007, 11:17 (news-krankenkasse)

 

 

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