Versicherer darf keinen Gentest verlangen (news-private-krankenversicherung)
Morgen entscheidet das Kabinett über den Entwurf eines Gendiagnostikgesetztes. Jahrelang wurde darüber debattiert, nun soll entschieden werden.
Inhalt des Gesetzes wird auch sein, dass Versicherungen beim Abschluss eines Vertrages grundsätzlich keine Gentests verlangen dürfen. Was nicht heißt, dass nicht mehr nach Vorerkrankungen gefragt wird.
Ergebnisse vorangegangener Gentests müssen erst angegeben werden, wenn eine Versicherungssumme von 300000 EURO und mehr geplant ist.
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- Versicherer darf keinen Gentest verlangen - a.mueller, 27.08.2008, 08:30 (news-private-krankenversicherung)
