Ab Januar 2009 gibt es den Basistarif (news-private-krankenversicherung)
Es ist soweit – der von der privaten Krankenversicherung so ungeliebte Basistarif wird zum Januar 2009 starten.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Basistarif in Art und Umfang dem GKV-Schutz entsprechen muss. Dabei berechnet sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nicht in Abhängigkeit vom Einkommen, sondern vom Umfang der vereinbarten Leistungen, vom Geschlecht und auch vom Alter des Versicherten. Vorerkrankungen dürfen allerdings nicht berücksichtigt werden. Als Maximalbeitrag wurde der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV herangezogen – ca. 570.- EURO im Monat. Sollte jemand diesen Beitrag bezahlen müssen, so muss er das auch als Rentner, auch wenn das Einkommen als Rentner niedriger ist als das Einkommen als Arbeitender war.
Der Basistarif gilt – wie in der PKV üblich – immer nur für eine versicherte Person. Eine Familienversicherung, wie sie die GKV bietet, ist nicht möglich. Auch für Kinder wird ein eigener Beitrag erhoben. Hier liegt die Höchstgrenze bei ca. 225.- EURO.
Die PKV befürchtet, dass der Basistarif in erster Linie mit einen Versichertenbestand von überdurchschnittlich alten und auch kranken Versicherten starten wird. Somit ist ein kostendeckendes wirtschaften nicht möglich, was zu Kosten der Bestandskunden geht. Mit ein Grund, warum der Verband der privaten Krankenversicherer vor dem Verfassungsgericht geklagt hat. Es gab diesbezüglich auch bereits eine Anhörung, ein Urteil liegt jedoch noch nicht vor.
Ein weiteres noch zu lösendes Problem stellt sich mit der Vergütung mit den Ärzten. Es ist hier noch keine genaue GKV-konforme Vergütung festgelegt worden.
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- Ab Januar 2009 gibt es den Basistarif - a.mueller, 30.12.2008, 11:48 (news-private-krankenversicherung)
