26.07.07. Kinder-Zahnarzt-Bonusheft (news-krankenkasse)
Ab dem 12. Lebensjahr erhalten Kinder ein Bonusheft – Genauso wie bei Erwachsenen, ist auch bei Kindern und Jugendlichen der Nachweis der eingehaltenen Kontrollbesuche eine Voraussetzung für entsprechende Zuschüsse. Dabei sind im Alter von 6 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres halbjährliche Zahnkontrollen vorgegeben. Bei Erwachsenen wird dann eine jährliche Zahnkontrolle verlangt. Sollte der Eintrag in das Bonusheft vergessen worden sein, kann man diesen natürlich auch später noch nachtragen lassen.
(A.Mueller)
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- 26.07.07. Kinder-Zahnarzt-Bonusheft - a.mueller, 26.07.2007, 10:31 (news-krankenkasse)
