| Kommt
sie , geht sie - Mythos Gesundheitsreform
- und was sich tatsächlich ändert.
Festzuschußsystem
ist ab 1.1.2005 geplant.
Ein Katalog
von 43 Befunden wird die Standardversorgung
eines Kassenpatienten festlegen, d.h. es
wird ganz genau festgelegt, was für
jeden einzelnen Befund, der Zahnersatz genau
und maximal kosten darf. Die genaue Höhe
der Festzuschüsse steht derzeit noch
nicht fest. Da Zielsetzung der Gesundheitsreform
jedoch erneut ist, Einsparungen zu erzielen,
kann man davon ausgehen, dass die Leistungen
für GKV-Versicherte im Vergleich zu
bisher sinken werden. Aus Sicht
der Krankenkasse ist dies ein Schritt die
Kosten weiter einzudämmen.
PKV
- Krankenkassen Computervergleich anfordern
1.10.2004
Die Regierung
hat am 1.10.04 im Alleingang beschlossen,
die Zahnersatz-Pflichtversicherung
nicht einzuführen, weil diese viel
zu kompliziert sei. Ein Bundestagsbeschluß
vom 1.10.2004 sieht nun vor: Zahnersatz
soll Kassenleistung bleiben, dafür
müssen gesetzlich Versicherte jedoch
einen Pauschalabzug von 0,4 % vom Bruttolohn
künftig ganz alleine tragen, was bei
2.000 Eur Monatslohn immer-hin 8 Eur/mtl.
entspricht. Reformstart ist zum 1.7.2005
vorgesehen. Gleichzeitig und zusätzlich
müssten gesetzlich Versicherte auch
das Krankentagegeld, schon ab 1.7.2005 (statt
1.1.2006) mit 0,5 % Ihres mtl. Bruttolohnes
selbst bezahlen. Beide Lohnabzüge,
zusammen 0,9 %, sind künftig vom gesetzlich
Versicherten alleine zu zahlen und nicht
mehr wie bisher von Arbeitgeber und den
Versicherten zu gleichen Teilen.
März
2004
Die Regierung
beschliesst die Zahnersatzleistungen aus
dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
zu nehmen. Diese soll nun in Rahmen ein
Zahnersatz-Pflichtversicherung extra versichert
werden müssen. Das Leistungsniveau
dieser Pflichtversicherung soll den Leistungen
der bisherigen Leistungen der GKV entsprechen.
Was in der Praxis nur einer Verteuerung
der gesetzlichen Krankenkasse bedeudet.
Im Gegenzug soll der Beitragssatz der GKV
gesenkt werden.
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