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Bürgerversicherung, Kopfpauschale und die private Krankenversicherung - ein Ausblick auf die nächste Gesundheitsreform.
   
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Kommt sie , geht sie - Mythos Gesundheitsreform - und was sich tatsächlich ändert.

Festzuschußsystem ist ab 1.1.2005 geplant.

Ein Katalog von 43 Befunden wird die Standardversorgung eines Kassenpatienten festlegen, d.h. es wird ganz genau festgelegt, was für jeden einzelnen Befund, der Zahnersatz genau und maximal kosten darf. Die genaue Höhe der Festzuschüsse steht derzeit noch nicht fest. Da Zielsetzung der Gesundheitsreform jedoch erneut ist, Einsparungen zu erzielen, kann man davon ausgehen, dass die Leistungen für GKV-Versicherte im Vergleich zu bisher sinken werden. Aus Sicht der Krankenkasse ist dies ein Schritt die Kosten weiter einzudämmen.

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1.10.2004

Die Regierung hat am 1.10.04 im Alleingang beschlossen, die Zahnersatz-Pflichtversicherung
nicht einzuführen, weil diese viel zu kompliziert sei. Ein Bundestagsbeschluß vom 1.10.2004 sieht nun vor: Zahnersatz soll Kassenleistung bleiben, dafür müssen gesetzlich Versicherte jedoch einen Pauschalabzug von 0,4 % vom Bruttolohn künftig ganz alleine tragen, was bei 2.000 Eur Monatslohn immer-hin 8 Eur/mtl. entspricht. Reformstart ist zum 1.7.2005 vorgesehen. Gleichzeitig und zusätzlich müssten gesetzlich Versicherte auch das Krankentagegeld, schon ab 1.7.2005 (statt 1.1.2006) mit 0,5 % Ihres mtl. Bruttolohnes selbst bezahlen. Beide Lohnabzüge, zusammen 0,9 %, sind künftig vom gesetzlich Versicherten alleine zu zahlen und nicht mehr wie bisher von Arbeitgeber und den Versicherten zu gleichen Teilen.

März 2004

Die Regierung beschliesst die Zahnersatzleistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu nehmen. Diese soll nun in Rahmen ein Zahnersatz-Pflichtversicherung extra versichert werden müssen. Das Leistungsniveau dieser Pflichtversicherung soll den Leistungen der bisherigen Leistungen der GKV entsprechen. Was in der Praxis nur einer Verteuerung der gesetzlichen Krankenkasse bedeudet. Im Gegenzug soll der Beitragssatz der GKV gesenkt werden.